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07.11.2012

Votum Motion Ausrüstungspflicht Biogas-Zulassung erneuerbarer Anteil

Motion, „Erweiterung der Interpretation „Ausrüstungspflicht“ bei der Versorgung mit Biogas > Zulassung von Biogas zur Erfüllung des erneuerbaren Anteils gemäss §8 des kantonalen Energienutzungs-Gesetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Wie schon von meiner Fraktionskollegin Sonja Wiesmann erläutert, können wir aus Sicht der Fraktion SP und Gewerkschaften die Motion aus systemwidrigen Gründen nicht unterstützen. Dies soll aber keineswegs bedeuten, dass wir die Energiegewinnung durch Biomasse nicht unterstützen. Auch sie trägt zu einem wichtigen Anteil der Diversifizierung der zukünftigen, umweltfreundlichen Energiegewinnung bei und soll gefördert werden. Die Vielseitigkeit der bioorganischen Energieträger von Wärme, Strom und Treibstoff sowie die Verfügbarkeit, die Ortsunabhängigkeit machen diesen Energieträger so interessant. Richtig ist auch der Weg, im Gegensatz zu Deutschland, dass speziell angepflanzte Rohstoffe für die Erzeugung von Biogas nicht gefördert werden, dies aus Gründen des nicht Konkurrenzieren des weltlichen Ernährungshaushaltes. Wir setzen auf heimische Abfall-Biomasse aus Klärschlamm, Grünabfällen und tierischen Schlachtabfällen. Energieeffiziente Anlagen, resp. Anlagen mit einem erneuerbaren Energieträger werden in der Schweiz gefördert, indem sie zur Erfüllung des Gesetzes über die Energienutzung angerechnet werden können. Diese Anlagen können dann ausschliesslich mit einem energieeffizienten Energieträger betrieben werden. Nehmen wir das Beispiel einer Holz- oder Pellets-Heizung. Hier kann die Anlage eben nur mit Holz bestückt werden. Genauso sieht es auch bei der thermischen Sonnenenergie, bei der Photovoltaik und bei Wärmepumpen aus. Dass Wärmepumpen einen positiven Beitrag im Sinne von §8 des Gesetzes über die Energienutzung darstellen, kann tatsächlich hinterfragt werden, da diese bei schlechtem Wirkungsgrad mit einer, notabene (verbotenen) Elektro- Direktheizung vergleichbar sind respektive und bekanntlicherweise mit einem grossen Anteil an Atomstrom betrieben werden.
Und die Frage darf auch gestellt werden, wie sieht es bei einer Aufnahme von Biogas in den Kataster dann mit Oeko-Heizöl aus?  Mittels einem mit Biogas und/oder Gas betriebenen Blockheizkraftwerk haben Hausbesitzer heute aber schon die Möglichkeit zur Erfüllung des erneuerbaren Anteils gemäss dem Energienutzungsgesetz. Die Förderung von Biogasanlagen muss direkt mit der einzelnen Anlage verknüpft sein, ansonsten eine Vermischung von Förderungen entsteht, die in der Praxis zu unklaren und unfairen Verhältnissen führt. 
Aus diesen dargelegten Gründen sind wir aus Sicht der Fraktion SP und Gewerkschaften klar für eine Förderung von Biogas Anlagen, lehnen aber die Motion aus systemwidriger und energiepolitischer Strategie ab.

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