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12.03.2014

Votum Grosser Rat Thurgau

Interpellation von Peter Gubser „Praxis im öffentlichen Beschaffungswesen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Mein Parteikollege, Peter Gubser hat eigentlich gute Fragen gestellt. Für die Beantwortung wurde aber, aufgrund des scheinbar grossen bürokratischen Aufwandes, die Vereinbarung mit ihm getroffen, dass nur das Jahr 2012 für die Auflistung der Direktvergaben herangezogen werden soll. Nun ja, für mich darf und kann somit keine Tendenz, keine Bevorzugung oder keine Ungereimtheiten festgestellt werden. Es wäre gefährlich, mit dieser auf ein Jahr beschränkter Auflistung, irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen. Es haben gewisse Firmen und Unternehmungen mehrere Aufträge im Jahr 2012 erhalten, andere Firmen vermisse ich in der Auflistung, aber wie soll mit einem Zusammenzug von einem Jahr aufgezeigt werden, ob dies ein oder zwei Jahre zuvor genauso war? Um wirkliche Rückschlüsse zu ziehen, müssten mindestens 3 oder 4 Jahre berücksichtigt und aufgearbeitet werden. Ich habe hier aber das Vertrauen in das Baudepartement, dass Aufträge einerseits fair verteilt und andererseits auch (in Anführungs- und Schlusszeichen „neue“ Unternehmungen und Handwerksbetriebe berücksichtigt werden und somit die Qualität unserer Hoch- und Tiefbauten weiter gesteigert werden können. Selbstverständlich wäre für mich aber; dass eine „ständige“ Liste der freihändigen Vergaben geführt werden sollte, und wenn möglich, sollte diese wenn schon, die selbe für das Hoch- und Tiefbauamt sein.  Eines habe ich erfreulicherweise aber doch festgestellt: im Jahr 2012 wurden von 75 Aufträgen über 100'000.- Sfr. lediglich 13 Aufträge an Firmen ausserhalb unseres Kantons vergeben. Merken Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen diese Zahl für die folgende Parlamentarische Initiative!