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04.10.2010

Interpellation «Zumutbare Asylunterkünfte»

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident
sehr geehrte Damen und Herren
Menschen, die Asyl suchen, kommen aus Ländern mit ausgeprägter Unterdrückung. Ein Grossteil von Asylsuchenden wurden in Ihren Heimatländern verfolgt, eingesperrt oder gar gefoltert.
Weder die Interpellanten noch der Regierungsrat hat sich Gedanken darüber gemacht, dass wir es bei Asylsuchenden oft nicht mit gesunden, unbelasteten Personen zu tun haben, zumindest finden sich in der Interpellation und deren Beantwortung keine solche Überlegungen. Psychologische und soziale Aspekte müssen aber dringend bei der Unterbringung von Flüchtlingen mitberücksichtigt werden. Tun wir dies nicht, bereiten wir einen Nährboden für gewalttätige Auseinandersetzungen, Kleinkriminalität und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Schon das Baugesetz schreibt vor, dass für den dauernden Aufenthalt von Menschen eine Raumhöhe von mindestens 2,3 m und eine Fensterfläche von 10% der Bodenfläche erforderlich sind.
Beide Punkte werden bei Zivilschutzunterkünften nicht erreicht. Das Baugesetzt verbietet somit bereits die längerfristige Unterbringung von Asylsuchenden in Zivilschutzunterkünften.
Ein Vergleich mit WK Soldaten ist haltlos, da ein Militätdienst für Schweizer Bürger im Maximum 3 Wochen dauert. Diese 3 Wochen sollten demzufolge auch als maximale Übergangsfrist für Asylsuchende fixiert werden. Ausserdem sind unsere Militär- und Zivilschutz Leistenden keine Personen, die unter hohem psychischen Stress stehen und allenfalls sogar traumatisiert sind.
Asylsuchende haben ein Recht auf eine ihrer aktuellen Lebenssituation angemessene Unterkunft. Es geht nicht um Luxuslösungen, sondern um eine menschenwürdige, vorübergehende Unterbringung, die den Gesamtumständen Rechnung trägt.
Dazu gehört auch eine faire und möglichst kleingliedrige Verteilung der Asylsuchenden auf möglichst viele Gemeinden. Wenn sich Gemeinden hier solidarisch kooperativ verhalten könnten, wäre ein Problem gelöst, das politisch zunehmend ausgeschlachtet wird. Selbstverständlich sind sie dabei auf die Hilfe des Kantons angewiesen. 
Die Schweiz ist kein Land, das Flüchtlingslager betreibt, sondern ein Land, wo die Würde des Menschen noch etwas zählt und ein respektvoller Umgang mit den Mitmenschen Tradition hat.

Zeitungsartikel Thurgauer Zeitung
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