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15.06.2011

Einfache Anfrage «Die Zeit nach den AKWs»

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist beschlossene Sache. Das Abschalten der AKWs nach 2035 scheint auf den ersten Blick einfach. Aber: Atomkraftwerke sind in erster Linie wegen ihren grossen Risiken für Mensch und Natur immer wieder ein Thema. Kaum beachtet wurden bisher die wirtschaftlichen Risiken, die ihnen anhaften. Dabei werfen sorgfältige betriebswirtschaftliche Analysen und Bilanz-Gutachten eine Reihe von schwerwiegenden Fragen auf.

Die Betriebsrechnung der AKW ist nicht in allen Teilen transparent und enthält nicht sämtliche Kosten. Zum Beispiel sind Vorhalteleistungen für Produktionsunterbrüche sowie Gebühren für die Benützung der Übertragungsnetze bei Eigenbedarf nicht enthalten. Ebenfalls fehlen die Versicherungskosten der nicht kalkulierbaren Risiken. In einem liberalisierten Markt wird das nicht mehr möglich sein. Die AKW sind verpflichtet, Entsorgungs- und Stilllegungsfonds zu äufnen. Dabei schreiben sie den Fonds jährlich eine Kapitalanlagerendite von 5% gut, obwohl die Märkte seit Jahren längst nicht mehr so viel abwerfen. Daraus resultiert eine wachsende Deckungslücke, die wiederum ein wachsendes finanzielles Risiko für Stromkonzerne und Kantone bildet. 
Da die AKW den Stromkonzernen gehören und diese wiederum den Kantonen (der Kanton Thurgau hält immerhin 12.251% an der AXPO), besteht ein Interesse an der Beantwortung folgender Fragen:
1.
Ist der Regierungsrat bereit, sich via Verwaltungsrat ekt Holding bei der Axpo AG dafür einzusetzen, dass versteckte Subventionen an AKW transparent gemacht werden und durch eine Vollkostenrechnung ausgewiesen werden?
2.
Wie hoch beziffert der Regierungsrat die genannten indirekten Quersubventionen bei den AKW, an denen die Axpo AG beteiligt ist?
3.
Wie gross sind derzeit die Deckungslücken bei den AKW, an denen die Axpo AG beteiligt ist? 
4.
Wer käme für die Deckungslücke auf, falls ein AKW vorzeitig, das heisst vor dem kalkulierten Ende seiner Laufzeit, vom Netz genommen werden müsste?
5.
Wie ist das Geld der Fonds jener AKW angelegt, an denen die Axpo AG beteiligt ist? 
6.
Hat der Regierungsrat Kenntnis von allenfalls bereitgestellten finanziellen Mittel, die für den Rückbau der AKW und die Entsorgung der atomaren Abfällen, der Kosten für die Endlagerung? Wie hoch sind diese Mittel? Was würde passieren, wenn das Aktionärskapital hierfür nicht reichen würde?
7.
Kalkuliert der Regierungsrat auch den Fall, dass ungenügende Mittel vorhanden sind und der Kanton Thurgau dafür aufkommen müsste?
15. Juni 2011, Freidorf und Diessenhofen
Bernhard Wälti und Roman Giuliani

Beantwortung