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29.02.2012

Grosser Rat Kanton Thurgau

Änderungsantrag; Erhöhung Strassenverkehrsabgabe um 20%
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Kanton Thurgau weist die sechstgünstigsten Strassenverkehrsabgaben in der Schweiz auf. Der private Individualverkehr soll aber möglichst vermindert und so gut wie möglich auf den öffentlichen Verkehr verlagert werden.
Ein ökologischer Gesamtverkehr wird nicht über möglichst günstige Abgaben gestützt, eine Anpassung der Verkehrssteuerabgaben nach oben wird vom Volk goutiert und verstanden. Der Kanton Thurgau geht mit dem Ökobonus, einem Bonus-Malus System, von 50% für Fahrzeuge mit der Energieeffizienz Klasse A respektive mit einem Rabatt von 25% für Autos in der Klasse B, Fahrzeuge in den Klassen F und G zahlen dementsprechend mehr, immerhin einen vernünftigen und ökologische Weg.
Demgegenüber steht aber, systemfremd, die erwähnte, günstige Platzierung im schweizerischen Vergleich. Eigentlich sollten wir als fortschrittlicher Kanton mindestens durchschnittliche Verkehrsabgaben haben. Selbst nach der in diesem Antrag verlangten 20%igen Erhöhung wären unsere Verkehrssteuerabgaben noch weit unter dem schweizerischen Mittelwert.
Wie in den vorgängigen Voten erwähnt, sind uns leider in der Kommission genaue Zahlen zur Finanzierung und Erstellung der OLS nicht vorgelegen. Es blieb uns nichts anderes übrig, mit einer einfachen, gut nachvollziehbaren Berechnung die Finanzierung zu überprüfen. Es wird in der Botschaft von 220 Millionen Erstellungskosten gesprochen, schon hier stellt sich für mich die Frage, dass im optimalen Fall bei Bauvollendung in 10 Jahren mit einem Teuerungssatz von jährlichen 1,2% bereits von 242 Millionen gesprochen werden muss. Wenn die Kostenungenauigkeit von +/- 25% einer Kostenschätzung mitgezählt wird, reden wir im schlechtesten Fall bereits von 302 Mio Franken, einem satten Drittel mehr! Bei einer jährlichen Abschreibung von 2,5%, bei Berücksichtigung von baulichem und betrieblichem Unterhalt ergibt die Rechnung eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben keine 10% sondern eine Erhöhung von annähernd 20%. Was würde eine solche Erhöhung nun bedeuten? Ein Beispiel aus der Botschaft: ein Mittelklasse Opel, Energieeffizienz B, Farbe silber metallic, kostet bisher im Jahr 180 Fr. an Verkehrssteuer.
Mit der vorgelegten Gesetzesanpassung würde dieses Fahrzeug im Jahr 19 Fr. mehr kosten. Mit der in diesem Antrag verlangten 20%igen Erhöhung nochmals zusätzliche 19 Fr. Im Vergleich: der Wiederverkaufswert nach einem Jahr liegt rund 25% tiefer als der Neuwert, also Abschreibungskosten von rund 7'000.- Fr.
Der Garagenplatz kostet ebenfalls 1'440 Fr. im Jahr. Ich könnte noch die Versicherungen, Unterhaltskosten usw. aufzählen > Sie sehen, eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben um 20% ist mit gutem Gewissen vertretbar und fällt in der Gesamtkostenberechnung eines Fahrzeuges nicht ins Gewicht. Ich hoffe sehr, dass der Grosse Rat dies ebenfalls so sieht und den Antrag der SP und Gewerkschaften zur Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben von 20% für eine allfällig sichere, risikoarme und kostendeckende Finanzierung der OLS zustimmt. Besten Dank. Thurgauer Zeitung, 01.03.2012
Ein Zahlenkrieg im Grossen Rat Thurgauer Zeitung, 01.03.2012 
Ein klares Nein zu noch höheren Steuern

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