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23.10.2013

Teilrevision des Waldgesetzes

Votum Grosser Rat Thurgau
23. Oktober 2013 12/GE 13/148, Teilrevision des Waldgesetzes vom 14. September 2013 sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Die Teilrevision des Waldgesetzes, die nun vorliegt, ist wohl eine Revision, die durchwegs Sinn macht und es keiner grossen Diskussion bedarf.

Die Änderung von der dynamischen zur statischen Waldgrenze ausserhalb der Bauzonen wird, nebst Kosteneinsparungen der ständigen Kontrolle und Überprüfung der Waldgrenze,
die Förderung eines strukturierten Waldrandes mit sich bringen.

Mit einer statischen Waldgrenze werden monotone Grenzen zwischen Wald und Offen-Land langfristig verschwinden, da die jetzige natürliche Ausdehnung des Waldes nicht mehr von der Landwirtschaft und den Landbesitzern,  > verständlicherweise < , unterbunden wird.

Ich erhoffe mir, und dies soll durchwegs ein Appell an die Land- und Forstwirtschaft sein, dass wo möglich und Land verfügbar ist, die Waldränder nun naturnah, abgestuft und mittels Strauchgürtel zum Waldmantel natürlich stattfindet.

Mit einem optimalen Waldrand- Profil können wir artenreiche Walränder gestalten und somit Tier- und Pflanzenwelt einen natürlichen Lebensraum bieten.

Ganz im Sinne von :    Waldrand fördern und somit die Bioversität steigern
stimmen SP und Gewerkschaften einstimmig der Gesetzesänderung zu.