Home
12.03.2014

Einfache Anfrage „künstlerische Freiheit im Kanton Thurgau“

Kunst, per Definition der Gesellschaft voraus und hinterfragend, kann nicht demokratisch, daher auch nicht politisch beurteilt werden. 
  1. Inwiefern ist der Kanton daran interessiert, dass Kunst und Bau, von privater Seite finanziert, im Thurgau unterstützt wird?
  2. Wie definiert sich im Kanton Thurgau die Kunstfreiheit?
  3. Ist ein "Kunst und Bau" Projekt der Baubewilligungspflicht unterstellt?
  4. Falls Ja (zu Frage 3), wer ist im Thurgau Entscheidungsträger und Beurteilungsgremium über Kunst und Bau
  5. Falls Ja (zu Frage 3), verletzt dies nicht die kantonale Verfassung §75, die Bundesverfassung (BV Art. 69, Kultur) und das Staatsziel einer vielfältigen Kulturförderung?
  6. Werden denkmalpflegerische Aspekte im Kanton Thurgau höher als zeitgenössische, kulturelle Werte eingestuft?
  7. Wer schützt gegenwärtige, kulturelle Projekte und deren Werte?
Ich danke dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Diessenhofen, 12. März 2014 Roman Giuliani