12.03.2014
Einfache Anfrage „künstlerische Freiheit im Kanton Thurgau“
Kunst, per Definition der Gesellschaft voraus und hinterfragend, kann nicht demokratisch, daher auch nicht politisch beurteilt werden.
- Inwiefern ist der Kanton daran interessiert, dass Kunst und Bau, von privater Seite finanziert, im Thurgau unterstützt wird?
- Wie definiert sich im Kanton Thurgau die Kunstfreiheit?
- Ist ein "Kunst und Bau" Projekt der Baubewilligungspflicht unterstellt?
- Falls Ja (zu Frage 3), wer ist im Thurgau Entscheidungsträger und Beurteilungsgremium über Kunst und Bau
- Falls Ja (zu Frage 3), verletzt dies nicht die kantonale Verfassung §75, die Bundesverfassung (BV Art. 69, Kultur) und das Staatsziel einer vielfältigen Kulturförderung?
- Werden denkmalpflegerische Aspekte im Kanton Thurgau höher als zeitgenössische, kulturelle Werte eingestuft?
- Wer schützt gegenwärtige, kulturelle Projekte und deren Werte?