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24.07.2011

«Insbesondere legt er Gebiete für Hochhausstandorte fest»

Antrag an Grosser Rat Thurgau
sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte, 
sehr geehrte Damen und Herren
§ 11, Absatz 2, soll ergänzt werden mit:
„Insbesondere legt er Gebiete für Hochhausstandorte fest“
Begründung
Die im neuen Planung- und Baugesetz geschaffene Möglichkeit, höhere Häuser und Hochhäuser zu bauen, ist grundsätzlich lobenswert. Es ist eine einfache und effiziente Massnahme einer baulichen Verdichtung, die einer Zersiedelung entgegenwirken kann.
Wie im Eintretens - Votum schon angedeutet, macht diese Verdichtung aber nur dort Sinn, wo bestehende Infrastrukturen wie zum Bsp. Verkehrserschliessungen, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten genutzt werden können. 
Eine Verdichtung also dort, wo bestehende Dichte Vorhanden ist.
Der Schutz unseres Landschaftsbildes in Bezug auf Hauptsichtwinkel, Skyline, Blick vom See etc. wird durch meinen Antrag gestützt. Hochhäuser in Dörfer und Randgebieten würde weiteren Pendelverkehr nach sich ziehen und wären problematisch für unsere Umwelt. Neue Strassenbauten würden die Landeinsparungen wieder zu Nichte machen.
Können Sie sich Hochhäuser in unserer ländlich geprägten Thurgauer-Landschaft vorstellen?
Aufgrund der Bedeutung der Standortfrage von Hochhäusern, sollte der Kanton die entsprechenden Gebiete festlegen können, was er über den Kantonalen Richtplan somit tun könnte.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung

Artikel auf Linksrum
Artikel im Tages Anzeiger