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17.08.2011

Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes

Eintretensvotum
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte, 
sehr geehrte Damen und Herren
Das Planungs- und Baugesetz bezweckt einerseits die haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine geordnete Besiedlung des Landes mit Wahrung der Schönheit der Landschaft und der Ortsbilder unter Berücksichtigung von Hygiene, Umwelt-, Natur und Heimatschutz. 
Andererseits sollen die Interessen der Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
Dieses Spannungsfeld gilt es zu planen, wir nennen dies Raumplanung.

Die Spezialkommission wurde durch Kantonsrat Martin Klöti sehr fachkundig geführt. Ebenfalls herzlichen Dank an die Mitarbeiter des Departements für Bau und Umwelt mit vorstehendem Regierungsrat Jakob Stark für die hervorragenden Vorbereitungen.
Die Diskussionen in der Kommission waren stets fach- und sachbezogen. Auch hier ein dank an meine Kollegin und an meine Kollegen.

Die Entwicklungen der letzten 15 Jahre zeigen anhand des Landschaftsbildes, dass eine Revision des Baugesetztes ansteht. Es sollen Werkzeuge angewendet werden, die eine nachhaltige Raumentwicklung zulassen. Es geht schlussendlich um das Gut Boden, das nun mal beschränkt ist und unsere Generation hat unbestritten die Aufgabe, das Land sowie deren Freiräume späteren Generationen weiterzugeben.
Keine einfache Aufgabe, da unser Flächenbedarf in einer stetig nach „Mehr“ trachtender Gesellschaft unaufhaltsam steigt, für Wohnraum, Gewerbe- und Industrieflächen sowie auch für Infrastrukturen wie Verkehr und Freizeitanlagen.

Diese Aufgaben können nach Meinung der SP und Gewerkschaften nicht mehr durch Gemeinden alleine bewältigt werden.

Eine Vernetzung und gemeindeüberschreitende Massnahmen sind nötig. Eine freiwillige Erstellung von regionalen Richtplänen wird nicht ans Ziel führen. Aus unseren Reihen wird hier ein Antrag für eine zwingende Einführung Regionaler Richtpläne gestellt werden.

Ein weiteres Instrument zur Steuerung der geschickten Raumplanung sowie zur Verhinderung der Baulandhortung ist die Mehrwertabgabe. Dieses Werkzeug, in der vorliegenden Fassung 25% des Mehrwertes, wird bei einer neuen Zuweisung von Boden in eine Bauzone erhoben. Dieser Ertrag lässt einen Spielraum der Gemeinden und des Kantons für allfällige Rück- oder Auszonungen sowie für raumplanerische Massnahmen zu. Die Höhe von einem viertel wurde intensiv diskutiert. Sie erscheint der Fraktion SP und Gewerkschaften als das absolutes Minimum, damit eine Steuerung auch wirklich möglich ist. Zur Rekapitulation, der Regierungsrat hat in seiner Botschaft 40% Mehrwertabschöpfung vorgeschlagen!

Eine Einsparung von Bauland wird natürlich mit dem Naheliegendsten, also mit Verdichtungen in Bauzonen erreicht. Dies ist der Ursprung von Städten und Zentren.

Im Kanton Thurgau ist in dieser Hinsicht noch Potential vorhanden. Eine Verdichtung kann und darf, der Name sagt es schon, aber nur dort stattfinden, wo auch schon eine Dichte vorhanden ist. 
Verdichtung ja, aber am richtigen Ort. 
Der nun zulässige Bau von hohen Häuser und Hochhäuser ist grundsätzlich zu begrüssen. Ich bin aber entschieden der Meinung, dass diese in der Landschaft dominanten Gebäude nur nach Richtplan in den kantonalen Zentren möglich sein darf. Dies ist insofern verständlich, da in den restlichen Zentren die dafür nötige Infrastruktur weitgehend nicht vorhanden ist und dies ein weiterer Pendelverkehr mit den bekannten, umwelttechnischen Problemen nach sich ziehen würde. 
Ich werde hier einen entsprechenden Antrag stellen.

Die effektive Umsetzung höherer Häuser und vor allem von Hochhäusern bedingt eine subtile und architektonisch ausgefeilte und differenzierte Gestaltung. Es sind feinere und bessere architektonische Massnahmen nötig, da diese Gebäude von weitem sichtbar und landschaftsbildender sind als niedrige Gebäude. Wir werden einen entsprechenden Antrag für qualitätssteigernde Umsetzungsmassnahmen stellen.

Die vorliegende Fassung des Planung- und Baugesetzes ist als Einheit und als Ganzes ein sehr fortschrittlicher Entwurf. Wenn wir es schaffen, dieses Paket als Ganzes in Kraft zu setzen, können wir von verschiedenen Verbesserungen und Änderungen profitieren, was letztendlich unseren nachkommenden Generationen zugute kommen wird.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Zeitungsartikel Thurgauer Zeitung
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