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26.10.2011

Antrag gegen Ablehnung Mehrwertabschöpfung

§ 66/67 PBG, Mehrwertabschöpfung, Ablehnung Streichungs-Antrag von Clemens Albrecht
sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte, 
sehr geehrte Damen und Herren
sehr geehrter Clemens Albrecht
Es scheint als ob heute ein historischer Tag ist. Der Antrag von Clemens Albrecht mit Unterstützung grosser Teile der FDP die liberalen, beantragt indirekt mit der Ablehnung der Mehrwertabgabe eine STEUERERHÖHUNG der Grundstücksgewinnsteuer von 25%! Ich frage mich schon, ob eine solche Steuererhöhung wirklich der Ernst aus bürgerlicher Seite sein kann.
Schauen wir uns die Zahlen im vorbereiten Papier des Departements für Bau und Umwelt einmal genauer und differenzierter an. 
Bei einer Mehrwertabgabe von 20% beträgt Grundstücksgewinnsteuer 620'800 Fr.; beim Beispiel gehe ich ebenfalls von einem Verkaufserlös von 2'8 Mio aus; Bei einer Streichung der Mehrwertabgabe würde die Grundstücksgewinnsteuer um satte 155'200 Fr. steigen. Dies entspricht einer Steuererhöhung von den genannten 25%.
Bei der Mehrwertabschöpfung findet ja eine Umlagerung von der Grundstücksgewinnsteuer zur zweckgebundenen Mehrwertabgabe statt. Dies sind in unserem Beispiel immerhin die genannten 155'200 Fr.
Diesen Betrag sehe ich schon viel lieber in einem Fond für Raumplanerische Investitionen. Diese sind auch wahrlich wichtig und dringend nötig. Wir haben die neusten Berichte in 10vor10 und auch in der Thurgauer Presse gelesen, wir brauchen dringend Mittel, damit wir raumplanerisch einer Zersiedelung entgegenwirken können.
Die SP und Gewerkschaften lässt sich nicht beeindrucken über den negativen Entscheid des Nationalrats gegenüber einer Mehrwertabgabe. Persönlich kann ich diesen Entscheid überhaupt nicht nachvollziehen! Er ebnet aber für uns Thurgauer eine Chance, es raumplanerisch besser zu machen als unsere Nachbarkantone im Mittelland, bei uns ist es NOCH nicht zu spät dazu.
Unser Kanton bietet mit seiner Nähe im und zum Grossraum Zürich ein Potential für neue MitbewohnerInnen, sicherlich auch ZuzügerInnen die neues Steuersubstrat in den Thurgau miteinbringen. Diese Leute kommen nicht in den Thurgau, weil wir etwa günstigere Steuern als im Kanton Zürich oder Aargau haben, diese Leute kommen auch nicht, weil wir eine bessere Infrastruktur haben, NEIN, dies Leute ziehen zu uns, weil wir einen NOCH intakten Raum in unserem Thurgau haben, sie kommen, weil es bei uns ganz einfach schön ist, dies ist der wahre Grund und dies sollte uns allen bewusst sein.
Auch ziehen juristische Personen nicht in unsren Kanton, weil sie etwa einer Steuersenkung von, sagen wir einmal 3% entgegen hoffen können, nein, Firmen kommen zu uns, weil hier Bauland zu vernünftigen Preisen verfügbar ist, und genau diese rasche Verfügbarkeit gilt es bereitzustellen und dies schaffen wir mit der vorgeschlagenen Mehrwertabgabe.
Die Mehrwertabgabe kann also unsere finanziell nicht eben auf Rosen gebettet Finanzlage mit neuen Zuzüger verbessern helfen.
Nutzen wir diese Chance, sagen wir JA zu einer Mehrwertabgabe, aus Liebe zu unserem Thurgau und stimmen wir für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.
Schützen wir unseren Kanton, und lehnen den Antrag von Kantonsrat Albrecht entschieden ab.
Ich Danke Ihnen für Ihre Vernunft.